Berufspraktische Tage

 

Vom 03. bis 05. November 2025 werden für die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen 

BERUFSPRAKTISCHE TAGE durchgeführt.

Sie dienen der vorbereitenden Orientierung über die Berufswelt und sollen den Jugendlichen die Berufsfindung erleichtern.

 

Ich ersuche Sie, Ihr Kind in folgenden Punkten zu unterstützen:

  • Mindestens zwei Firmen bzw. Schulen auszusuchen, die Ihr Kind während der BPT besuchen wird. Beziehen Sie die Interessen, Neigungen und Fähigkeiten Ihres Kindes in die Entscheidung mit ein.
  • Melden Sie Ihr Kind mittels des Formulars (Anmeldebestätigung BPT) beim Betrieb an, das ausgefüllte Formular bitte ehestens an die Schule retournieren.
  • Besprechen Sie den Weg zum / vom Arbeitsplatz.
  • Begleiten Sie Ihr Kind eventuell zu einem „Vorstellungsgespräch“. Bringen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind wichtige Informationen über die Anwesenheitszeiten, die geltenden Bekleidungsvorschriften, etc. in Erfahrung.
  • Jeder Schüler/jede Schülerin erhält eine Rückmeldung für die Firmen, die er/sie nach den BPT ausgefüllt mitbringt und seinen Bewerbungen beilegen kann.
  • Jeder Schüler/jede Schülerin fertigt einen schriftlichen Bericht über die BPT an – wenn möglich mit Fotos, Prospektmaterial – und präsentiert seine BPT im BO- Unterricht.

 


Organisatorische Hinweise

  • SchülerInnen die nicht beabsichtigen in eine weiterführende Schule zu gehen,
    müssen an allen drei Tagen in Betrieben schnuppern, um einen Einblick in die Berufswelt zu bekommen.
  • SchülerInnen die eine weiterführende Schule besuchen möchten, können an zwei verschiedenen Schulen hospitieren, müssen aber an mindestens einem Tag in einem Betrieb schnuppern.
  • Es gibt folgende Varianten:
    • ein Betrieb (1 Tag) + 2 Schulen
    • ein oder zwei Betriebe (2 Tage) + 1 Schule
    • ein, zwei oder drei Betriebe + KEINE Schule
  • Die Betriebe bzw. die Schulen müssen selbstständig kontaktiert und die Bestätigung eingeholt werden. Für Schulen ist kein Formular notwendig.
  • Pro Betrieb muss eine Bestätigung ausgefüllt werden.
  • Die Bestätigung(en) muss bis spätestens 03. Oktober 2025 abgegeben werden.
  • Die SchülerInnen sind im Rahmen der ASVG versichert.
  • Die Arbeitszeit muss mindestens dem Ausmaß der entfallenen Unterrichtsstunden entsprechen
    (Arbeitszeit wie Stunden lt. Stundenplan).
  • Der/Die Schüler/in hat keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die geleistete Arbeit.
  • Der/Die Schüler/in muss eventuell mit geeigneter Arbeitskleidung am Praktikumsplatz erscheinen.
  • Der/Die Schüler/in hat den Weg zur und von der Arbeitsstelle selbstständig und ohne Begleitung
    durch einen Lehrer zurückzulegen und ist daher in dieser Zeit unbeaufsichtigt.
    Dies gilt auch für die Jausen- und Mittagspause.
  • Der/Die Schüler/in wird von einer Lehrkraft unserer Schule nach Möglichkeit besucht oder kontaktiert.
  • Erkrankt ein/e Schüler/in während der "Berufspraktischen Tage", so sind umgehend Schule und
    Betrieb zu verständigen.

 

Download
Anmeldebestätigung Berufspraktikum / Schnuppern
Anmeldebestätigung Betrieb.pdf
Adobe Acrobat Dokument 163.3 KB